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AGB

AGB für das
Gebrauchtwaren-Kaufhaus für Waren aller Art

(eine PDF-Datei der AGB finden Sie hier)

Präambel

Die in dem Gebrauchtwaren-Kaufhaus der AVL (Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg) ausgestellten und käuflich zu erwerbenden Waren sind zum Abverkauf kostenlos überlassen worden. Es handelt sich ausschließlich um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen und die nur auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht wurden.

Es werden keine weitergehende Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden zwischen der AVL und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Gegenständen, Waren und Elektrogeräte.
    2. Die Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes zwischen der AVL und dem Käufer geschlossenen Vertrags und gelten mit Abschluss des Kaufvertrags als angenommen.
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der AVL und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und einer  etwaigen Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
    4. Die Gebrauchtwaren werden ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verkauft.
  2. Vertragsinhalt/Funktionsfähigkeit
    1. Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren. Diese Waren sind der AVL kostenlos durch Dritte zum Verkauf überlassen worden.
    2. Die Gebrauchtwaren weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren auf. Sie weisen daher einen entsprechenden Abnutzungszustand auf. Sie sind weder neu, noch neuwertig. Über die vor Ort bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden von der AVL keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben.
    3. Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit  überzeugt und erkennt diese mit Abschluss des Kaufvertrages an.
    4. Die Waren werden von der AVL nicht ausgeliefert. Der Käufer hat selbst für deren Abtransport zu sorgen.
  3. Preise/Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise sind Bruttopreise, das heißt, die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
    2. Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar zu zahlen.
    3. Im Falle, dass die Ware nicht sofort durch den Käufer mitgenommen und abtransportiert werden kann, wird die Möglichkeit der Reservierung für 48 Stunden eingeräumt.
    4. Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AVL (Eigentumsvorbehalt).
  4. Reservierung/Nichtabholen der Ware/Rücktritt
    1. Wird auf Wunsch des Kunden eine Ware für 48 Stunden reserviert, so erlischt die Reservierung mit dem Ende der an diesem Tage geltenden Öffnungszeit des Kaufhauses der AVL. Die Reservierung stellt ein reines Entgegenkommen und lediglich ein Gefälligkeit der AVL dar.
    2. Wird die Ware trotz Reservierung verkauft oder kommt diese zu Schaden, so erwachsen dem Kunden hieraus keine Rechte auf Schadensersatz.
  5. Gewährleistung/Haftung
    1. Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
    2. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so besteht zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung. Eine Nachbesserung im Sinne einer Nachlieferung ist infolge des Zustands als Gebrauchtwaren unmöglich.
    3. Schlägt die Nachbesserung mehr als zwei Mal fehl, so hat der Käufer das Recht, von dem Vertrag zurück zu treten oder aber den Kaufpreis angemessen zu mindern. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn kein Nacherfüllungsanspruch gegenüber der AVL geltend gemacht wurde und die Nachbesserung fehlschlug. Eine Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.
    4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden, schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse, nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen.
    5. Im Falle, dass der Käufer vom Vertrag zurück tritt, hat er die Kaufsache Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Gebrauchsentschädigung beim Kaufhaus der AVL zurück zu geben.
    6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit Übergabe der Kaufsache. Danach sind jedwede Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen.
    7. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
    8. Die AVL haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
    9. Eine weitergehende Haftung der AVL ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der AVL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Schlussbestimmung
    Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.

Sind einzelne Klauseln unwirksam, so bleiben im Übrigen die anderen Klauseln bestehen, insbesondere wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam.


Ludwigsburg, 24.07.2006

Abfallverwertungsgesellschaft des
Landkreises Ludwigsburg mbH
Annette Schwinning-Beutelspacher
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigbsurg